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   BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63   

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BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63 (https://dejure.org/1963,6616)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1963 - 1 StR 196/63 (https://dejure.org/1963,6616)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1963 - 1 StR 196/63 (https://dejure.org/1963,6616)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einziehung einer fremden Forderung als Unterschlagung bzw. Amtsunterschlagung

 
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  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; §

    Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63
    Die Anwendung des § 246 StGB oder des § 350 StGB kommt jedoch nicht in Betracht, wenn schon in der - als Untreue strafbaren - Einziehung einer fremden Forderung die Zueignung der in Empfang genommenen Geldscheine oder Geldstücke liegt (BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].

    Auf sich beruhen kann, ob er statt wegen Amtsunterschlagung aus dem Grunde des Betruges schuldig ist, weil er den Gebührenschuldnern vorspiegelte, zur Einziehung der Gebühren ermächtigt zu sein und sie in die Gefahr brachte, doppelt zahlen zu müssen (vgl. BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63
    Die Anwendung des § 246 StGB oder des § 350 StGB kommt jedoch nicht in Betracht, wenn schon in der - als Untreue strafbaren - Einziehung einer fremden Forderung die Zueignung der in Empfang genommenen Geldscheine oder Geldstücke liegt (BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63
    Die Anwendung des § 246 StGB oder des § 350 StGB kommt jedoch nicht in Betracht, wenn schon in der - als Untreue strafbaren - Einziehung einer fremden Forderung die Zueignung der in Empfang genommenen Geldscheine oder Geldstücke liegt (BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
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