Rechtsprechung
BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,6616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einziehung einer fremden Forderung als Unterschlagung bzw. Amtsunterschlagung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; § …
Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63
Die Anwendung des § 246 StGB oder des § 350 StGB kommt jedoch nicht in Betracht, wenn schon in der - als Untreue strafbaren - Einziehung einer fremden Forderung die Zueignung der in Empfang genommenen Geldscheine oder Geldstücke liegt (BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].Auf sich beruhen kann, ob er statt wegen Amtsunterschlagung aus dem Grunde des Betruges schuldig ist, weil er den Gebührenschuldnern vorspiegelte, zur Einziehung der Gebühren ermächtigt zu sein und sie in die Gefahr brachte, doppelt zahlen zu müssen (vgl. BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63
Die Anwendung des § 246 StGB oder des § 350 StGB kommt jedoch nicht in Betracht, wenn schon in der - als Untreue strafbaren - Einziehung einer fremden Forderung die Zueignung der in Empfang genommenen Geldscheine oder Geldstücke liegt (BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59]. - BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug
Auszug aus BGH, 16.07.1963 - 1 StR 196/63
Die Anwendung des § 246 StGB oder des § 350 StGB kommt jedoch nicht in Betracht, wenn schon in der - als Untreue strafbaren - Einziehung einer fremden Forderung die Zueignung der in Empfang genommenen Geldscheine oder Geldstücke liegt (BGHSt 8, 254, 260 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55]; 14, 38) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].